Offenbacher Umweltamt: Keine Angst vor Wespe und co.

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Offenbacher Umweltamt: Keine Angst vor Wespe und co.

Infos rund um die Wespe und ihre Artgenossen
Fast täglich wenden sich mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit Bürgerinnen und Bürger an das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Fragen zum richtigen Umgang mit Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen. Das Amt hat deshalb einige Informationen zu richtigen Verhaltensweisen in Haus und Garten sowie zur Biologie dieser Tiere zusammengetragen.

Im Freien gilt es, sich möglichst nicht auf die Tiere zu setzen, vorsichtig zu essen und Trinkgefäße abzudecken oder einen Strohhalm zu benutzen. Um Wespen gar nicht erst durch Speisereste anzulocken, empfiehlt es sich, Kleinkindern öfter den Mund abzuwischen. In der Nähe von Nestern der Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sollten Menschen sich nur langsam bewegen.
Lediglich zwei der insgesamt acht häufigeren „sozialen“ Wespenarten naschen vom Hochsommer bis zum Herbst gerne an Lebensmitteln und süßen Getränken.

Wespe, Hummel etc. sind nützliche Tiere

Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind ein wichtiger Teil eines ausgewogenen Naturkreislaufs und stehen unter Naturschutz. Bei einem vernünftigen Umgang mit den Tieren ist in aller Regel ein Miteinander ohne gegenseitige Beeinträchtigung möglich. Für Gartenbesitzer sind Wespen von besonderem Interesse: Sie sind außerordentlich fleißige Schädlingsbekämpfer. Ein Volk der Hornissen benötigt zur Ernährung seiner Brut sieben bis zwölf Kilogramm Insekten in einem Sommer. Die Hornisse ist die größte Wespe in Deutschland. Viele Blütenpflanzen werden von Wespen bestäubt. Die Bestäubung mancher Kulturpflanzen, wie des als Viehfutter angebauten Rotklees, aber auch von Erbsen und Bohnen, erfolgt überwiegend durch Wildbienen und Hummeln.

Wespen und Hornissen sind weder aggressiver noch giftiger als Honigbienen. Im Gegenteil: Das Gift der Honigbiene ist etwa um das Vierfache stärker als Wespen- oder Hornissengift. Wespen, Hornissen und Hummeln stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen, beispielsweise wenn sie am Nest gestört werden, wenn sie beispielsweise in Achsel oder Kniekehle eingeklemmt und festgehalten werden oder in den Mund geraten. Die einzeln lebenden Wildbienen, wie die im Boden nistenden Sandbienen oder die in kleinen Maueröffnungen, Bohrlöchern oder morschem Holz nistenden Mauerbienen, versuchen meist nur zu stechen, wenn man sie festhält oder sie in der Kleidung gefangen sind.

Ruhig bleiben

In der Nähe ihrer Nester können sich Wespen durch dunkel gekleidete Personen bedroht fühlen. Das ist möglicherweise eine angeborene Reaktion auf natürliche Feinde wie Dachs oder Bär. Allerdings können sie sich relativ schnell an Menschen in ihrem Umfeld gewöhnen, solange diese sich ruhig bewegen und nur langsam auf das Nest zugehen. Auffällig helle Kleidung auf gebräunter Haut, also hoher Kontrast, kann in Nestnähe bei Honigbienen und Wespen Aggression auslösen, wenn sich die Träger hastig bewegen. Deshalb gilt: Ruhe bewahren und nicht nach anfliegenden Tieren schlagen. Das macht auch deshalb Sinn, weil Angstschweiß Angriffe auslösen kann.

Die Nester der mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln, die in Staaten leben, existieren immer nur ein Jahr. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum „Hochzeitsflug“ die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nistbereichs geschützte Überwinterungsplätze. Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden.

Wespennester

Falls Tiere ihre Nester in den Kästen von Rollladen an Häusern bauen, sollte deshalb geprüft werden, ob es bis zum Ende der Brutzeit im Herbst möglich ist, den Rollladen nicht zu betätigen. Das nächstgelegene Fenster kann mit Fliegengaze geschützt werden, damit es möglich ist, ohne Belästigung zu lüften. Bei vorsichtiger Annäherung an die Nester und mit der Bereitschaft, innere Vorbehalte und Vorurteile zu überwinden, können sich hier interessante Beobachtungsmöglichkeiten bieten.

Wenn aus Wespennestern im Boden oder Gebäuden abfliegende Tiere stark begangene Wege kreuzen, genügt es zur Vermeidung gefährlicher Begegnungen meist, in geringer Entfernung vor dem Flugloch, am besten nachts, ein breites Brett oder eine Pappe quer zur Flugrichtung anzubringen, um die Tiere in eine andere Richtung zu lenken. Wenn dies mit ruhigen Handgriffen und ohne Hast oder Erschütterungen geschieht und vermieden wird, die Einflugöffnung direkt anzuleuchten, sind Angriffe nicht zu erwarten.

Hornissen sind trotz ihrer eindrucksvollen Größe friedliche und lernfähige Tiere: Sie lernen durch Abwehrbewegungen (bei Tisch, nicht am Nest!), dass sie unerwünscht sind und flüchten.

Friedliche Bienen

Bienenschwärme treten hauptsächlich im Frühsommer (Mitte April bis Mitte Juli) auf. Es handelt sich immer um Honigbienen. Meistens fallen sie erst auf, wenn sie sich als sogenannte „Schwarmtraube“ in Sträuchern, Baumkronen oder auch an Balkongeländern niederlassen. Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Umherfliegen bedrohlich, sind jedoch in der Regel friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben und alle Kräfte brauchen, um einen neuen Nistplatz zu suchen. Zum Einfangen der Bienenschwärme können Sie sich an den Imkerverein Offenbach wenden: www.imkerverein-offenbach.de

Benutzung von Wespenfallen und Entfernung von Nestern

Alle wildlebenden Tiere, somit auch die Wespe, stehen unter allgemeinem Naturschutz. Sie dürfen ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden. Hornissen und Hummeln sowie alle Wildbienen stehen als Einzelarten unter besonderem Schutz (spezieller Artenschutz). Maßnahmen an deren Nestern erfordern die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde. Für Nester in Offenbach ist ein Antrag zu stellen an den Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Untere Naturschutzbehörde, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main.

Sollte die Beseitigung eines Wespennestes trotz aller Toleranz und Sympathie unvermeidlich sein, so ist neben der erforderlichen Genehmigung zunächst die umweltfreundlichere Methode der Umsetzung angezeigt.

Nur in Notfällen, wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, sollte von einem anerkannten Schädlingsbekämpfer (Branchenverzeichnis) nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde eine Vernichtung vorgenommen werden. Als Notfälle gelten: Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie. Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten, da dies mit unkalkulierbaren Risiken wie Schwarm-Attacken verbunden ist.

Wichtiger Hinweis: Auch die oft als umweltverträglich bezeichneten modernen Insektizide können bei Anwendung in Wohnräumen durchaus für Menschen negative gesundheitliche Wirkungen haben. In eiligen Notfällen hilft die Feuerwehr Offenbach unter der Rufnummer 069 8065-3333.

Leben und leben lassen

Für die Vernichtung von Wespen in Fallen gibt es keinen vernünftigen Grund. Mit diesem Vorgehen wird die „Wespenplage“ nicht geringer, weil zu den Fallen nur die Tiere kommen, die zufällig gerade in der näheren Umgebung umherfliegen und den Geruch der in der Falle befindlichen Lockflüssigkeit wahrnehmen. Da sich Wespen zum Fang tierischer Nahrung für ihre Brut oft weit vom Nest entfernen, können diese Tiere aus weit entfernten Nestern stammen, wo sie oft für Menschen überhaupt nicht in Erscheinung treten. Als „fliegende Kleinraubtiere“, die ihre Brut ausschließlich mit tierischer Nahrung aufziehen, sind Wespen dem Menschen ausgesprochen nützlich. Sie fangen in großer Anzahl Fliegen, die Krankheitskeime verschleppen und Schmetterlingsraupen, die an Obstbäumen und Gemüse schädlich sind.

Neben der Wespe werden von den Fallen noch zahlreiche andere Insektenarten angelockt und ertrinken qualvoll in der Lockflüssigkeit. Neben Honigbienen und Hummeln sind darunter allseits beliebte Schmetterlinge, wie Tagpfauenauge, Admiral, Distelfalter, Kleiner und Großer Fuchs sowie etliche Arten der Nachtfalter, darunter die unter Naturschutz stehenden Ordensbänder. Auch geschützte Hirschkäfer und Bockkäfer ertrinken regelmäßig in solchen Fallen. Die eigentlichen „Zielobjekte“, Deutsche und Gemeine Wespe, werden jedoch kaum weniger, weil sie in Staaten mit mehreren Tausend Tieren leben und solche Verluste tragen können.

Das Töten von Tieren, auch der nicht speziell unter Naturschutz stehenden Arten, ohne vernünftigen Grund ist durch die allgemeine Artenschutzvorschrift, § 39 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten. Für das Anlocken und Töten von Wespen ist kein vernünftiger Grund vorhanden, da angemessenes Verhalten in der Regel ausreicht, Gefahrensituationen zu vermeiden.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich über den Flyer des Umweltamtes und unter www.offenbach.de informieren.

Red.: LLL/Stadt Offenbach
Foto: pixabay

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