Neue Novelle des Hessischen Schulgesetzes verabschiedet

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Neue Novelle des Hessischen Schulgesetzes verabschiedet

Der Hessische Landtag hat die Novelle des Hessischen Schulgesetzes verabschiedet. Sie sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor, die in den vergangenen drei Jahren von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen, in Modellprojekten und Schulversuchen in der schulischen Praxis angestoßen und nun auch in Gesetzesform auf den Weg gebracht wurden. Kultusminister Prof Dr. R. Alexander Lorz stellte bei der abschließenden Lesung im Landtag zunächst heraus, auf welcher Grundlage die Entscheidungen in der Schulpolitik des Landes getroffen werden: „Wir verfolgen mit der Gesetzesnovelle drei Leitlinien:

• die Sicherung und Entwicklung der Qualität von Schule und Unterricht,
• die bestmögliche individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler,
• und die Stärkung der Wahlfreiheit und Chancengerechtigkeit im hessischen Bildungssystem.“

Novelle stärkt Berufsorientierung und Wahlfreiheit

Inhaltlich geht es vor allem darum, die Bereiche Ganztag und Inklusion weiterzuentwickeln, die Berufsorientierung zu stärken, die Wahlfreiheit bei den verschiedenen Bildungsgängen zu gewährleisten sowie die Integration schulischer Seiteneinsteiger zu fördern. Die Wichtigkeit dieser Themenfelder sei auch von Gewerkschaften, Schüler-, Eltern- und Lehrerverbänden sowie weiteren am Bildungssystem beteiligten Organisationen im Rahmen einer Anhörung bestätigt worden, hob Lorz hervor. „Dies hat uns nicht nur gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, sondern hat uns vor allem auch in unserer Herangehensweise bestätigt“, so der Kultusminister. „Uns geht es in erster Linie nicht darum, Schülern und Eltern ideologische Konzepte überzustülpen, sondern das Schulsystem vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Entwicklungen und anhand von Nachfrage und Bedarfen behutsam fortzuentwickeln.“

„Pakt für den Nachmittag“ als weiteres Angebot im schulischen Ganztag

Beim schulischen Ganztag setzt die Hessische Landesregierung auf den bedarfsgerechten Ausbau der Angebote, zu denen freiwillige Angebote an mehreren Nachmittagen pro Woche genauso gehören wie die zunehmende Zahl an Schulen, die im sogenannten Ganztagsprofil 3 arbeiten, also als gebundene Ganztagsschule. „Der größte Nachholbedarf beim Ganztag lag zu Beginn der Legislaturperiode bekanntermaßen an den Grundschulen“, erläuterte Kultusminister Lorz. „Deshalb haben wir mit dem ‚Pakt für den Nachmittag‘ das größte Programm zum Ausbau schulischer Ganztagsangebote aufgelegt, das es jemals in Hessen gab.“ Zum kommenden Schuljahr sollen dann bereits zwei Drittel aller Schulträger mit insgesamt 168 Schulen dabei sein. Statt einer verpflichtenden Ganztagsschule setze die Landesregierung auf eine qualitätsgesicherte Vielfalt von offenen, teilgebundenen und gebundenen Angeboten. „Damit tragen wir sowohl pädagogischen Erkenntnissen als auch der von Eltern gewünschten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung“, so Lorz.

Wahlfreiheit zwischen Inklusion und Förderschule

Auch bei der Beschulung von Kindern mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen wolle man in Hessen die Wahlfreiheit zwischen Inklusion und Förderschulen durch die neue Novelle erhalten. „Eltern dürfen für ihre Kinder entscheiden, was das Beste für sie ist“, betonte Kultusminister Lorz. „Dabei werden sie von unseren Fachleuten in den Beratungs- und Förderzentren (BFZ) und in den Schulen beraten – und zwar von Beginn der Schulanmeldung über den gesamten Verlauf ihrer Schulkarriere, wenn notwendig bis zu einem 14. Schulbesuchsjahr.“ Diese Möglichkeit, die bislang nur in der Verwaltungspraxis gegeben war, werde nun mit einer gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich möglich. Lorz wies in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass bei diesem Punkt Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens schließlich noch eingebracht worden seien.
„Wahlfreiheit heißt: Wir erhalten die Förderschulen mit ihrer hohen Expertise. Gleichzeitig schaffen wir neue Möglichkeiten für die Stärkung der Inklusion. Dabei wollen wir die Schulen und Schulträger nicht überfordern“, betonte Lorz. So werde nun das Modell inklusiver Schulbündnisse im Schulgesetz verankert. Diese sehen vor, alle Entscheidungsträger vor Ort – darunter Schulträger, Schulen, Eltern und regionale Förderzentren – ‚an einen Tisch‘ zu holen, um gemeinsam nach dem bestmöglichen Förderweg für jedes Kind zu suchen und die Ressourcen dem Bedarf nach zu steuern. „Dies trägt dazu bei, dass möglichst kein Elternwunsch auf inklusive Beschulung abgelehnt werden muss und das Kindeswohl bei der Wahl des Förderorts im Mittelpunkt steht.

Stärkung des Übergangs von der Schule in den Beruf

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland überzeugt mit seinem Ergebnis einer der geringsten Raten von Jugendarbeitslosigkeit weltweit und gilt daher weit über die Landesgrenzen hinaus als vorbildlich. Trotzdem wollen heute mehr junge Menschen denn je zuvor studieren. Beides muss in Einklang gebracht und stetig den neuen Anforderungen angepasst werden. „Daher gilt es, die Schülerinnen und Schüler ausreichend zu informieren und für den nächsten Lebensabschnitt zu qualifizieren – für eine berufliche Ausbildung oder für ein Studium“, erläuterte der Kultusminister weiter. Deshalb werde die Studien- und Berufsorientierung mit der Schulgesetznovelle in allen Schulformen gestärkt. Darüber hinaus wird der Übergang von der Schule zum Beruf neu strukturiert. Die bestehende einjährige Berufsfachschule wird schrittweise in eine neue Schulform überführt. Zusätzlich kann die verlängerte Vollzeitschulpflicht auch an einer sogenannten Produktionsschule erfüllt werden. Ein weiteres Beispiel ist die bereits heute im Modellversuch entwickelte Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA).

Umfangreiches Änderungspaket: Novelle orientiert an der schulischen Praxis

Neben den drei erwähnten Schwerpunkten umfasst die Schulgesetznovelle weitere Änderungen, die u.a. folgende Punkte betreffen:
• Verankerung des Parallelangebots von G8 und G9 im gymnasialen Bildungsgang
• die Möglichkeit der Binnendifferenzierung an Integrierten Gesamtschulen
• die Ablösung der bisherigen Schulinspektion durch die neue Schulevaluation
• Hauptschulbildungsgang künftig nur noch in verbundenen Schulformen
• die bestehende Regelung zu Werbung und Sponsoring an Schulen wird nun auch gesetzlich verankert
• die Wiederzulassung neuer eigenständiger Gymnasialer Oberstufen
„Die Schulgesetznovelle zeigt einmal mehr: Wir handeln mit Augenmaß und orientieren uns an der schulischen Praxis“, fasste Kultusminister Lorz abschließend zusammen. „Wir wollen keine Reformen um der Reformen willen. Wir handeln entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern, und wir machen Hessens Schulen fit für die kommenden Jahre!“

Weitere Informationen gibt es hier.

Red.: LLL/Kultusministerium
Foto: pixabay

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