Keine Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen

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Keine Rundfunkgebühren für Zweitwohnungen

Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung Rundfunkgebühren zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden – hierfür steht nun ein Formular zur Verfügung. Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt jetzt ein Antragsformular zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Mithilfe des Formulars können Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, eine Beitragsbefreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen. Menschen ohne Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice zusenden lassen. Zuvor hat der Beitragsservice unter anderem die prozessualen und technischen Voraussetzungen zur Befreiung für Nebenwohnungen geschaffen.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018. Das Gericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags zwar grundsätzlich bestätigt, jedoch beanstandet, dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen müssen. Die Richter legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der Urteilsverkündung eine Befreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen können.

Das nun vorliegende Antragsformular kann elektronisch ausgefüllt und ausgedruckt werden und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen per Post oder Telefax an den Beitragsservice geschickt werden – künftig wird auch eine reine Online-Beantragung möglich sein. Als Nachweis ist dem Antrag eine Meldebescheinigung beizufügen, aus der die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.

Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Hauptwohnung als auch die Nebenwohnungen auf den Antragsteller angemeldet sind. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst. Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft werden kann.

Befreiungsanträge werden der Reihe nach abgearbeitet, zu viel gezahlte Beiträge erstattet

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen gestellt haben, wird der Beitragsservice in den kommenden Wochen anschreiben, falls noch Angaben oder Nachweise fehlen. Alle Anträge werden der Reihe nach abgearbeitet.

Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018 möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Durch eine spätere Antragstellung entsteht deshalb niemandem ein Nachteil. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet oder zurückerstattet.

Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema Beitragsbefreiung für Nebenwohnungen finden sich auf rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den Button auf der Startseite oder per Eingabe des Webcodes BF08 in die Suchmaske).

Red.: LLL/SR/ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Foto: pixabay

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