Hat sich ein Arbeitgeber einmal entschieden, die Gesundheit seiner Mitarbeiter im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu fördern, kann er sich für Unterstützungen an die Krankenkassen wenden. Bei der Wahl der Krankenkassen sollte er sich an jenen orientieren, bei denen seine Mitarbeiter versichert sind. Mit den Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung streben Unternehmensführer eine bessere Gesundheit und dadurch eine höhere Leistungsfähigkeit der Teilnehmer an. Da dies auch im Sinne der Krankenkassen ist, bieten diese nach einer aufgeführten BGM-Analyse Unterstützung unterschiedlicher Art für interessierte Betriebe an.
Steuerfreie Gesundheitshilfe
Unabhängig von den Krankenkassen können Arbeitgeber selbst Geld bei der Betrieblichen Gesundheitsförderung sparen: Pro Mitarbeiter können jährlich bis zu 500 € steuerfrei in Betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen investiert werden, solange diese qualitätsgeprüft sind und nachweislich zu einer Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes beitragen. Als Orientierung für die Finanzämter dient hierbei der „Leitfaden Prävention“ der Krankenkassen. Diese Regelung der Steuerbefreiung ist im Einkommenssteuergesetz festgehalten.
Was wird gefördert?
Die Bereiche, in denen Krankenkassen die Betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen, sind eingegrenzt. Generell müssen sie der Primärprävention dienen und den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern; im Einzelnen heißt das:
- Bewegung wird gefördert bzw. Bewegungsmangel reduziert
- Arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungsapparates werden vermieden
- Mangel- und Fehlernährung werden vermieden, Übergewicht wird reduziert
- Ernährungsrichtlinien werden eingehalten (z.B. in der Kantine)
- Entspannung wird zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken angestrebt
- Suchtmittelkonsum wird eingeschränkt bzw. durch entsprechende Maßnahmen unterbunden
Die Angebote der Krankenkassen, um die oben genannten Punkte zu erfüllen, sind vielfältig. Zu den gängigen Angeboten gehören Seminare, Trainings, Maßnahmen rund um die Suchtprävention und allgemeine Beratungsangebote, Bewegungsprogramme, Coachings zur Stressbewältigung, Bonusprogramme u.v.m. Auch Angebote des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements gehören dazu. Finanziell unterstützen Krankenkassen Programme innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements durch Zuschüsse und Prämien.
Wer übernimmt was?
Inwieweit die einzelnen Projekte letztlich von den Krankenkassen gefördert werden, ist individuelle Verhandlungssache. Auch die Unfallkassen tragen hierzu ihren Teil bei, und von den Arbeitgebern wird ebenfalls erwartet, weitere Leistungen anzubieten, beispielsweise über Vereine oder staatliche Stellen. In der Regel wird schnell festgestellt, dass die Ausgaben sich lohnen. Am häufigsten greifen übrigens mittelgroße Betriebe aus der Industrie auf Programme der Betrieblichen Gesundheitsförderung zurück, da es hier oft zu hohen Gesundheitsbelastungen kommt und diese sich stark auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirken.
Weitere Informationen rund um die Themen Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebliche Gesundheitsförderung und die Rolle der Krankenkassen gibt es hier.
Red.: LLL/SR